Insolvenz- und Verbraucherinsolvenzrecht, Schuldnerberatung
Arbeitsrecht
Beamten- und Öffentliches Dienstrecht
In gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Anwaltliche Beratung und Vertretung ist jedoch anzuraten. Sie sollten auf jeden Fall beachten, dass die Leistungsträger in den oben genannten Rechtsgebieten durch einen sog. Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid entscheiden. Beachten Sie die Frist von 1 Monat zur Einlegung des Widerspruchs gegen den Bescheid bzw. zur Erhebung der Klage gegen den Widerspruchsbescheid. Diese Fristen können nicht verlängert werden.
Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Thomas Luther ist Fachanwalt für Sozialrecht.Kinder- und Jugendhilfe
Familienrecht
Scheidungsrecht und Scheidungsfolgesachen
Allgemeines Zivilrecht
Sozialversicherungsrecht
Ihr/e Ansprechtpartner:
Das Sozialrecht ist ein sehr breitgefächertes Rechtsgebiet. Es reicht von der Arbeitsförderung über Kindergeld und BAföG bis zur Sozialhilfe. Entsprechend umfassend sind unsere Serviceleistungen. Sie umfassen die Beratung sowie die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung in den Bereichen:- Rechtsanwalt Thomas Luther
- Arbeitslosengeld I
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente)
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
In gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Anwaltliche Beratung und Vertretung ist jedoch anzuraten. Sie sollten auf jeden Fall beachten, dass die Leistungsträger in den oben genannten Rechtsgebieten durch einen sog. Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid entscheiden. Beachten Sie die Frist von 1 Monat zur Einlegung des Widerspruchs gegen den Bescheid bzw. zur Erhebung der Klage gegen den Widerspruchsbescheid. Diese Fristen können nicht verlängert werden.
Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Thomas Luther ist Fachanwalt für Sozialrecht.