Insolvenz- und Verbraucherinsolvenzrecht, Schuldnerberatung
Arbeitsrecht
Beamten- und Öffentliches Dienstrecht
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Kinder- und Jugendhilfe
Bei einer Eheschließung beraten wir Sie gerne bezüglich der Gestaltung eines Ehevertrages und bei der Wahl des für Sie richtigen Güterstandes. Auch während der Trennung und im Vorfeld einer Scheidung unterstützen wir Sie gerne außergerichtlich. Da eine einvernehmliche Scheidung die Möglichkeit bietet, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden, versuchen wir, wenn möglich, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte ein Einvernehmen jedoch nicht erzielt werden, setzen wir das Verfahren natürlich auch streitig fort.
Daher beraten und vertreten wir Sie ebenso bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen zu regelnden Gebieten, so u.a. bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltssachen, bei der Regelung von elterlicher Sorge und Umgang, beim Zugewinnausgleich, beim Versorgungsausgleich und bei Anfechtung der Vaterschaft.Scheidungsrecht und Scheidungsfolgesachen
Allgemeines Zivilrecht
Familienrecht
Ihr/e Ansprechtpartner:
Wir beraten und vertreten Sie im Familienrecht sowohl im Vorfeld als auch bei einer eintretenden Krise.- Rechtsanwältin Katrin von Au
- Rechtsanwältin Antje Hirlinger
Bei einer Eheschließung beraten wir Sie gerne bezüglich der Gestaltung eines Ehevertrages und bei der Wahl des für Sie richtigen Güterstandes. Auch während der Trennung und im Vorfeld einer Scheidung unterstützen wir Sie gerne außergerichtlich. Da eine einvernehmliche Scheidung die Möglichkeit bietet, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden, versuchen wir, wenn möglich, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte ein Einvernehmen jedoch nicht erzielt werden, setzen wir das Verfahren natürlich auch streitig fort.
Daher beraten und vertreten wir Sie ebenso bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen zu regelnden Gebieten, so u.a. bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltssachen, bei der Regelung von elterlicher Sorge und Umgang, beim Zugewinnausgleich, beim Versorgungsausgleich und bei Anfechtung der Vaterschaft.