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Rechtsgebiete - Kinder- und Jugendhilfe - 
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Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe geht es um die Gesamtheit der öffentlichen Hilfen für junge Menschen sowie die Unterstützungsleistungen für deren Familien. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt.

Wir helfen den Jugendlichen und den Eltern, die Ansprüche gegenüber den Jugendämtern und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen durchzusetzen. Die Unterstützung reicht von der Antragstellung bis hin zum Widerspruchsverfahren und dem Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Bei Bedarf bereiten wir die Betroffenen auch auf die Gespräche mit den Ämtern vor oder begleiten sie zu diesen Gesprächen.
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